Hallo Malemaus
Dein Thema ist schon älter, deshalb bin ich unsicher, ob sich Deine Frage bereits erledigt hat, oder immer noch im Raum steht?
Grundsätzlich ist es so, dass psychologische Psychotherapeuten keine Medikamente verschreiben dürfen - das muss entweder der Hausarzt, ein Neurologe oder Psychiater tun, weil das, im Gegensatz zu PPs, Mediziner sind. Es dürfte also kein Hindernis sein, Deine medikamentöse Therapie weiterzuführen und zusätzlich eine ambulante Psychotherapie zu beginnen. Bei mir lief ebenfalls beides nebeneinander her und war für die KK kein Problem (zumindest nicht bis zum Urteil bzgl. der Kostenübernahme von
Mph).
Solltest Du vor kurzem bereits eine Psychotherapie gemacht und abgeschlossen haben, dann erhältst Du i.d.R. eine Sperre zwischen 3 und 5 Jahren von der KK für die Kostenübernahme einer weiteren Therapie. Am besten setzt Du Dich mit Deinem Sachbearbeiter der KK in Verbindung, der kann Dir diesbzüglich bestimmt noch viel mehr Auskunft geben. Ich bin dahingehend übrigens bisher ganz gut damit gefahren, mich vorher über das Thema meiner Fragestellung zu informieren, um mich nicht durch unüberlegte Antworten im Gespräch mit der KK selbst in eine Sackgasse zu manövrieren.